Ergänzende Teilnahmebedingungen / Hausordnung für das SMF2026

Das SMF2026 findet anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Spielmannszuges der Historischen Bürgerwehr Dietenheim e.V. im Zeitraum vom 18.06. bis 21.06.2026 in Dietenheim (Flurstücke 715, 723 und 724) statt. Veranstalter ist die Historische Bürgerwehr Dietenheim e.V.

 

1. Hausrecht

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der eingeteilten Helfer ist jederzeit Folge zu leisten.

 

2. Alkoholausschank

Der Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Der Veranstalter behält sich vor, an Personen, die erkennbar alkoholisiert sind oder durch ihr Verhalten andere Gäste gefährden oder belästigen, keinen Alkohol auszuschenken.

 

3. Verweis vom Gelände

Personen, die gegen gesetzliche Vorschriften, diese Teilnahmebedingungen oder Anweisungen des Veranstalters verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung eines etwaigen Eintrittspreises vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt bei aggressivem Verhalten, erheblichen Störungen des Veranstaltungsablaufs oder Gefährdung anderer Besucher.

 

4. Taschen- und Personenkontrollen

Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass sowie während der Veranstaltung Taschen- und Sichtkontrollen durchzuführen. Bei Verweigerung der Kontrolle kann der Zutritt verweigert bzw. ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden.

 

5. Mitgebrachter Alkohol

Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, mitgebrachte Getränke abzunehmen oder den Zutritt zu verweigern.

 

6. Glasverbot außerhalb bestimmter Bereiche

Das Mitführen und Verwenden von Glasbehältnissen außerhalb der ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereiche sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, Glasbehälter aus Sicherheitsgründen einzuziehen oder den Zutritt zu verweigern.

 

7. Haftung bei Tanz- und Gedrängeverletzungen

Bei Tanz- und Partyveranstaltungen kann es zu erhöhtem Gedränge, Körperkontakt sowie Stolper- und Rutschgefahren kommen. Besucher nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

 

8. Verhalten im Festzelt (Bänke, Tische, Stehen)

Das Besteigen von Tischen, Bänken, Bühnenkonstruktionen, Traversen oder technischen Einrichtungen ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wird.
Bierbänke und Tische sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter einen Verweis vom Gelände aussprechen.

 

9. Parkflächen

Ausgewiesene Parkflächen werden unbewacht zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder deren Inhalt, soweit gesetzlich zulässig.

Bei schlechter Witterung kann es zu Einschränkungen der Befahrbarkeit der Parkplätze (Grünland) kommen. Das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr. Soweit der Veranstalter freiwillig Hilfe beim Bergen von Fahrzeugen leistet, erfolgt diese Unterstützung ausschließlich auf Wunsch des Fahrzeughalters/-führers und auf dessen eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

 

10. Minderjährige & Erziehungsbeauftragung (Muttizettel)

Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt nach 24:00 Uhr nicht gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte (Erziehungsbeauftragung/“Muttizettel“) wird nicht akzeptiert.

Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen und bei Verstößen den Zutritt zu verweigern oder einen Verweis vom Gelände auszusprechen.

 

11. Foto- und Social-Media-Aufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt, auf denen Besucher erkennbar sein können. Diese Aufnahmen können für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der Website des Veranstalters, in Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie in Presseveröffentlichungen genutzt werden.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit).

 

12. Wetter / Veranstaltungsabbruch (z. B. Unwetter)

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Bei Gefährdung durch Unwetter (z. B. Sturm, Gewitter), behördliche Anordnung oder sonstige Sicherheitsgründe kann die Veranstaltung unterbrochen, geräumt oder vorzeitig beendet werden.
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung eines etwaigen Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

13. Anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht.

 

gez. Historische Bürgerwehr Dietenheim e. V.

vertreten durch die Vorstände Carsten Baur und Felix Wiederer